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BGH, 12.12.1975 - IV ZR 153/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Offensichtlich gesetzwidrige Zulassung der Revision - Beweis der Abstammung - Überzeugungsbildung hinsichtlich der Beiwohnung der Kindesmutter mit einem Mann - Führung eines Beweises durch die Kombination von mehreren Beweismitteln - Die nach dem Essen-Möller-Verfahren ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
Unwirksame Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 12.12.1975 - IV ZR 153/74
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine offensichtlich gesetzwidrige Zulassung der Revision nicht bindend (BGH 2, 396; NJV 1962, 299; 1970, 1549). - BGH, 01.10.1975 - IV ZR 121/74
Geschlechtlicher Verkehr während der Empfängniszeit - Grenzen der Beweiserhebung …
Auszug aus BGH, 12.12.1975 - IV ZR 153/74
Der Senat hat aus diesen Erwägungen heraus das Urteil eines Oberlandesgerichts aufgehoben, in dem dieses ausgeführt hatte, es habe zwar nicht die volle Überzeugung von der Vaterschaft (§ 1600 o Abs. 1 BGB) des in Anspruch genommenen Mannes gewinnen können; auch sei die Kindesmutter nicht so glaubwürdig, daß man die Beiwohnung allein aufgrund ihrer Aussage als erwiesen ansehen könne; jedoch würde die Glaubwürdigkeit ihrer Angaben über den Geschlechtsverkehr durch verschiedene Umstände, darunter auch das Ergebnis der serostatistischen Untersuchung, gestützt (Urteil vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 121/74 = FamRZ 1976, 24 = NJW 1976, 369).
- BGH, 07.06.1978 - IV ZR 128/77
Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Einholung eines HLA-Gutachtens von …
Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, gibt es zwei verschiedene Wege zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft (FamRZ 1976, 24 = NJW 1976, 369; Urteil vom 12. Dezember 1975 - IV ZR 153/74). - BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76
Bewertung von erbbiologischen und serostatistischen Abstammungsgutachten in …
Demgemäß hat der Senat schon bisher in den Fällen, in denen ein dirnenhafter Lebenswandel der Kindesmutter vom Tatrichter festgestellt oder vom Beklagten behauptet und mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts für die Revisionsinstanz zu unterstellen war, § 1600 o Abs. 2 BGB für anwendbar erachtet (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 1975 - IV ZR 153/74 - und vom 23. März 1977 - IV ZR 34/76; ebenso OLG Celle FamRZ 1971, 375; OLG Karlsruhe FamRZ 1974, 263; wohl auch OLG Nürnberg FamRZ 1971, 533;… Odersky, Nichtehelichengesetz, 3. Aufl. § 1600 o BGB, Anm. III 3 f und Küchenhoff bei Erman, BGB, 6. Aufl. § 1600 o Rn 4;… aA Diederichsen bei Palandt, BGB 35. Aufl. § 1600 o Anm. 2 b; die gelegentlich als Beleg für die Gegenansicht zitierte Entscheidung KG MDR 1970, 765 ist vor dem Erlaß des Nichtehelichengesetzes ergangen).